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Ehemalige
deutsche Zwangsarbeiter erhalten einmalige Anerkennungsleistung ( 08.07.2016 ) |
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Landsmannschaft
der Banater Schwaben e.V. Geste mit moralischer
Botschaft und Symbolkraft - Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die als
Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder deutschen
Volkszugehörigkeit kriegs- oder kriegsfolgenbedingt für eine ausländische
Macht Zwangsarbeit leisten mussten, können auf Antrag einen einmaligen
Anerkennungsbetrag in Höhe von 2 500 Euro erhalten. Dies sieht eine vom
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 6. Juli verabschiedete
Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter
(„AdZ-Anerkennungsrichtlinie“) vor. Bereits im vergangenen Jahr hatte der
Haushaltsausschuss auf Initiative von CDU und CSU beschlossen, für die Entschädigung
ziviler deutscher Zwangsarbeiter in den nächsten drei Jahren insgesamt 50
Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Die nun gebilligte Richtlinie, die
unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern erarbeitet wurde,
regelt die Umsetzung der Einmalzahlung. Sie tritt am 1. August 2016 in Kraft. Für
die Durchführung der Richtlinie ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln
zuständig, es entscheidet über die Anträge auf Zahlung der einmaligen
Anerkennungsleistung. Mit der Sonderleistung
werde „das schwere Schicksal all jener Deutschen, die als Zivilpersonen zur
Zwangsarbeit verpflichtet waren“ anerkannt, erklärte Bundesinnenminister Dr.
Thomas de Maizière. Er würdigte die Richtlinie als „ein spätes, aber
wichtiges Zeichen, dass uns bewusst ist, was viele Deutsche erleiden mussten,
die unter meist unmenschlichen Bedingungen zur Zwangsarbeit herangezogen
wurden“. Bundesregierung und
Bundestag hätten Wort gehalten und die Auszahlung der im letzten Jahr
beschlossenen Zwangsarbeiterentschädigung noch vor der Sommerpause auf einen
guten Weg gebracht, erklärte der Präsident des Bundes der Vertriebenen (BdV),
Dr. Bernd Fabritius MdB. Mit der Richtlinie werde endlich eine lange erhobene
Forderung des Bundes der Vertriebenen erfüllt. „Das Schicksal ehemaliger
deutscher Zwangsarbeiter, die stellvertretend für die Verbrechen der
Nationalsozialisten in Haftung genommen wurden, erfährt auf diese Weise eine späte,
aber dringend notwendige Würdigung“, so der BdV-Präsident. Der Beauftragte der
Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut
Koschyk MdB, erklärte nach der Verabschiedung der Richtlinie durch den
Haushaltsausschuss: „Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, den Angehörigen
dieser Opfergruppe als Anerkennung ihres harten Schicksals endlich eine
symbolische finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen.“ Dabei müsse man
bedenken, dass viele der Betroffenen sich bereits in einem sehr hohen Alter
befinden. Daher sei als Stichtag der 27. November 2015 gewählt worden, an dem
der Deutsche Bundestag die Mittel für diese humanitäre Geste zur Verfügung
gestellt hat. Falls ein Anspruchsberechtigter nach diesem Stichtag verstorben
ist, können sein Ehegatte oder seine Kinder diese Zuwendung beantragen. „Die Umsetzung dieser
langjährigen politischen Forderung der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und
deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Fraktion schließt eine seit langem
bestehende Gerechtigkeitslücke“, heißt es in einer Erklärung des
Vorsitzenden dieser Gruppe, Klaus Brähmig MdB. „Das große Leid, das viele
Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staats- oder Volkszugehörigkeit in Folge
des Zweiten Weltkrieges unverschuldet zu ertragen hatten, erfährt auf diese
Weise eine symbolische Anerkennung und ist eine wichtige Geste der Wertschätzung
für diese große Opfergruppe.“ Fabritius und Brähmig dankten dem zuständigen
Berichterstatter im Haushaltsausschuss, Dr. Reinhard Brandl MdB aus Ingolstadt. Bundesvorsitzender
Peter-Dietmar Leber wertete den Beschluss des Haushaltsausschusses als späte
Anerkennung des Leids vieler Landsleute, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer
deutschen Volkszugehörigkeit Opfer totalitärer Regime geworden sind. „Auch
wenn es viele Betroffene mehr als 70 Jahre nach dem Ende des Krieges nicht mehr
erleben – es ist eine Geste mit einer moralischen Botschaft und
Symbolkraft“, sagte der Bundesvorsitzende. Gleichzeitig erinnerte er daran,
dass unser Verband seit 1995 auf vielen Ebenen dazu beigetragen hat, dass das
Gedenken an die Opfer von Zwangsarbeit bewahrt werde. Auf seiner Webseite weist
das für die Antragsbearbeitung und Auszahlung zuständige Bundesverwaltungsamt
darauf hin, dass zu diesem Zweck bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden
ist, ferner dass am Tag des Inkrafttretens, also am 1. August 2016, die
Richtlinie wie auch das Antragsformular auf der Internetseite www.bva.bund.de/zwangsarbeiter
heruntergeladen werden können. Für die Antragsteller steht eine
Service-Telefonhotline unter der Nummer 0228 / 993589800 zur Verfügung. Per
E-Mail ist die Arbeitsgruppe unter der Adresse AdZ@bva.bund.de
zu erreichen. Deutsche im Ausland können sich zur Antragstellung an die
jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen wenden. Sobald weitere Einzelheiten
zugänglich sind, werden wir unsere Mitglieder und Leser der „Banater Post“
informieren.
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